SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V.
Startseite Ihres Sozialverbandes > Sozial aktuell > Arbeitsmarkt > Aktuelles > Hartz IV: Kosten für Schulbücher können übernommen werden
Hartz IV: Kosten für Schulbücher können übernommen werden
05.05.2009
Eine alleinerziehende Mutter mit einem schulpflichtigen Kind kann Anspruch auf die Erstattung von Kosten für Schulbücher haben. Das entschied jetzt das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz. Den Richtern zufolge handelt es sich bei der Lektüre um sogenannten „atypischen Bedarf“ und ist somit nicht durch die Regelleistungen abgedeckt. Geklagt hatte eine alleinerziehende Mutter, die für ihren Sohn Schulbücher im Wert von 140 Euro für ein Schuljahr zahlen sollte.
Das Landessozialamt verurteilte das zuständige Sozialamt zur Übernahme der Kosten. Die Höhe der Regelleistung orientiere sich an dem Bedarf eines Erwachsenen, dem jedoch normalerweise keine Kosten für Schulbücher entstünden (L 3 AS 76/07).
