SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V.
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Kostenübernahme für Hautkrebsvorsorge
20.11.2007
Alle gesetzlichen Krankenkassen werden künftig die Kosten für Hautkrebs-Vorsorgeuntersuchungen übernehmen. Diesen Beschluss hat der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen (GBA) gefasst. Die flächendeckende Früherkennung soll ab Juli 2008 bundesweit gewährleistet werden. Versicherte ab 35 Jahre können sich dann alle zwei Jahre untersuchen lassen.
Wie bei anderen Vorsorgeuntersuchungen entfällt auch bei der Hautkrebs-Früherkennung die Praxisgebühr, wenn keine Behandlung nötig wird. Die Erstuntersuchung können dabei nach entsprechender Schulung neben Hautärzten auch Fachärzte für Allgemeinmedizin, Internisten und Praktische Ärzte vornehmen. Besteht ein Verdacht auf Hautkrebs, wird dieser immer durch einen Hautarzt abgeklärt.
