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Auch bei Hartz IV: Diabetiker können Kost-Zuschuss beantragen
27.02.2007
Zuckerkranke Arbeitslose können auf ihr Arbeitslosengeld II einen Zuschlag für Diabetes-Kost beantragen. Dies geht aus einem aktuellen Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts hervor. Die Richter befanden, dass es Diabetikern nicht zuzumuten sei, den zusätzlichen Bedarf für eine besondere Kost aus dem so genannten Ansparteil des Regelsatzes zu decken.
Solange die Frage nach der Notwendigkeit einer besonderen Diabetes-Kost wissenschaftlich nicht geklärt sei, folge das Gericht den Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, der zuckerkranken Menschen zu einer besonderen Kost rät.
