SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V.
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Neue Versicherungspflichtgrenze für Pflege- und Krankenversicherung
10.01.2007
Ab 1. Januar 2007 gibt es eine neue Versicherungspflichtgrenze für die Pflege- und Krankenversicherung. Im neuen Jahr liegt die Pflichtgrenze bei 3.975 Euro im Monat gegenüber 3.937,50 Euro im Jahr 2006. Auf das Jahr bezogen liegt der aktuelle Grenzwert bei 47.700 Euro im Jahr (47.250 Euro im Vorjahr). Gleich geblieben sind dagegen die Beitragsbemessungsgrenze und die Bezugsgrößen in der Kranken- und Pflegeversicherung.
Die Beitragsbemessungsgrenze liegt weiterhin bei 3.562,50 Euro im Monat, beziehungsweise 42.750 Euro im Jahr. Bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gelten 2.450 Euro monatlich, beziehungsweise 29.400 Euro im Jahr als Bezugsgröße.
Bei Arbeitnehmern, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze bereits am 31. Dezember 2002 versicherungsfrei waren, liegt ab 1.1.2007 die Entgeltgrenze für die Versicherungspflicht bei jährlich 42.750 Euro. Damit ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung.
