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Arbeitslosenversicherung für langjährig Selbstständige zurückgenommen
08.06.2006
Arbeitslosenversicherung für langjährig Selbstständige zurückgenommen
Der Bundestag hat am Donnerstag ohne Vorankündigung die erst im Februar eingeführte Möglichkeit einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung für langjährig Selbstständige mit sofortiger Wirkung wieder zurückgenommen.
Das bedeutet für alle vor dem Jahr 2004 Selbstständigen, dass sie den entsprechenden Antrag bis zum 31. Mai hätten stellen müssen. Am 30. Mai hatte der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales auf Antrag von CDU/CSU und SPD beschlossen, in das Sozialgesetzbuch einen Satz einzufügen, wonach der verlängerte Antragstermin nur noch für jene gilt, die sich am 1.1.2004 oder später selbstständig gemacht haben.
