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Jobcenter muss Kosten für private Krankenversicherung übernehmen
Jobcenter müssen für privat krankenversicherte Hartz-IV-Empfänger die Beiträge in vollem Umfang übernehmen. Das geht jetzt aus einem Urteil des Bundessozialgerichts hervor. Dies betreffe jedoch nur die diejenigen, die im sogenannten Basistarif versichert sind. Geklagt hatte ein Rechtsanwalt, der auch als Hartz-IV-Empfänger privat krankenversichert bleiben und dafür monatlich über 207 Euro bezahlen musste.
Das zuständige Jobcenter in Saarbrücken weigerte sich, die Kosten zu übernehmen. Dem widersprachen jetzt die Kasseler Richter in ihrem Urteil. Die Behörde müsse die Beiträge übernehmen, da ansonsten das garantierte Existenzminimum privat versicherter Hilfsbedürftiger betroffen sei (Az.: B 4 AS 108/10 R).
