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Unterschreiten von Mindestlohn gilt als Straftat
Unterschreiten Arbeitgeber den vorgeschriebenen Mindestlohn, machen sie sich strafbar. Das entschied jetzt das Oberlandesgericht Naumburg und bestätigte ein entsprechendes Urteil des Landgerichtes Magdeburg. Mit dieser Entscheidung ist in Deutschland erstmals ein Unternehmer, der den Mindestlohn nicht gezahlt hat, wegen einer Straftat und nicht wegen einer Ordnungswidrigkeit verurteilt worden.
In dem vorliegenden Fall ging es um einen Unternehmer, der zwischen 2004 und 2006 Einwanderer als Reinigungskräfte für einen Stundenlohn beschäftigt hat, der zwischen 1,79 Euro und unter einem Euro gelegen hat. Die Richter bestätigten in ihrem Urteil, dass der Sozialversicherung durch dieses Vorgehen ein Schaden von rund 69.000 Euro entstanden ist. Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro verurteilt und ist nun vorbestraft.
