SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V.
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Umzug muss selbst organisiert werden
Hartz-IV-Empfänger müssen die Kosten für ihren Umzug möglichst gering halten. In der Regel muss ein Wohnungswechsel also selbst organisiert und durchgeführt werden. Dies geht aus einem Urteil des Bundessozialgerichtes hervor. Die zuständige Behörde müsse nur in Ausnahmefällen – etwa aus Altersgründen oder einer Behinderung – die Kosten für ein Umzugsunternehmen übernehmen.
Hintergrund der Entscheidung war die Klage eines 68-jährigen Hartz-IV-Empfängers, der von Südhessen nach Niedersachsen umgezogen war. Die Kosten für das Umzugsunternehmen in Höhe von über 3.700 Euro legte er beim Jobcenter vor. Dieses lehnte eine Erstattung jedoch ab (Az.: B 14 AS 7/09 R).
