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Hartz IV: Meistens Strafe für Meldeversäumnisse
09.07.2009
Strafen für Hartz-IV-Empfänger werden kaum wegen fehlender Arbeitsbereitschaft der Arbeitslosen verhängt. Das zeigt jetzt eine Studie des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH). Demnach waren 54 Prozent der Sanktionen im vergangenen Jahr auf Meldeversäumnissen begründet. Lediglich 20 Prozent wurden verhängt, weil eine angebotene Arbeit oder Ausbildung verweigert wurde.
Die Untersuchung kommt auch zu dem Ergebnis, das viele Strafen nicht im Sinne des Gesetzes verhängt wurden. Dies zeige der hohe Anteil erfolgreicher Einsprüche. Im vergangenen Jahr wurde gegen jede zehnte Sanktion Widerspruch eingelegt.
